Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) | Certified Valuation Analyst (EACVA)
Dorfmüller

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

HERZLICH WILLKOMMEN

Die Zukunft ist digital … bleibt bei uns aber trotzdem persönlich. Wir begleiten und beraten Sie in allen steuerlichen Fragen auf dem Weg dahin.

Unsere Kanzlei befindet sich seit Oktober 2007 in einer ehemaligen Fabrikanten-Villa in einer der schönsten Strassen Remscheids. Die Brüderstraße repräsentiert mit ihrem alten Bestand an Gebäuden aus dem Anfang des letzten Jahrhunderts den Aufstieg Remscheids zu einer bedeutenden Handelsstadt. Hier wurden schon seit dem 17. Jahrhundert Werkeuge hergestellt und in alle Länder der Welt exportiert.

DIE NEUE GRUNDSTEUER
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2022
Immobilien kaufen - bewerten - vererben

LEISTUNGEN

Unser wichtigstes Ziel ist Ihr Erfolg - daran lassen wir uns messen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Zukunft als Chance zu erleben, indem wir in der Gegenwart planen und die Zukunft so gestaltbar zu machen - für Ihren Erfolg. Diesem hohen Ziel sind alle Mitarbeiter der Kanzlei verpflichtet und hochmotiviert. Zur Einhaltung der hohen Anforderungen haben wir unsere Kanzlei zertifiziert und stellen uns regelmäßig internen Überprüfungen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet sich regelmäßig weiter zu bilden.

Steuerberatung geht weit über das Ausfüllen von Formularen hinaus. Wir helfen Ihnen daher nicht nur bei der Erstellung von Steuererklärungen, sondern unterstützen Sie bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Planungs- und Gestaltungsfragen im privaten und betrieblichen Bereich. Dabei zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Steuerlast zu verringern.

Wir planen mit Ihnen die Veränderungen ihrer Steuerbelastung in unterschiedlichen Szenarien und simulieren verschiedene Situationen um ihre Steuern zu optimieren.

Wir erstellen für Sie Planrechnungen zur steuerlichen Optimierung von Immobilien- und Kapitalanlagen.

Steuergestaltungsberatung im unternehmerischen Bereich umfasst vor allem die Gestaltung von Beziehungen zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Unternehmern.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Verträge zwischen verbundenen Unternehmen gestalten können, um steuerliche Gewinn- und Verlustverrechnungen optimal nutzen zu können.

Die Finanzverwaltung versucht durch eine restriktive Auslegung von Urteilen und Gesetzen die Unternehmen immer mehr zu belasten. Glücklicherweise werden durch geschicktes Verhandeln im Rahmen der Betriebsprüfung und durch gut begründete Einsprüche viele unberechtigte Forderungen abgewehrt. Darüber hinaus klagen wir für Sie vor den Finanzgerichten, um rechtsfehlerhafte Auslegungen zu korrigieren.

Wir haben uns im Rahmen der Fachberaterausbildung für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) darauf spezialisiert, Ihnen bei der steuerlichen Beratung von Schenkung und Erbschaft zu helfen und die entsprechenden Erklärungen zu erstellen.

Planen Sie frühzeitig die Übertragung Ihres Vermögens auf Ihre Angehörigen. Warten Sie nicht, bis Ihnen das Handeln genommen wird. Wir beraten Sie über mögliche Testamentsgestaltung und ausgewogene Ehe- und Güterstandsvereinbarungen.

Die Planung der Unternehmensnachfolge ist einer der schwierigsten Bereiche der Gestaltungsberatung. Neben steuerlichen und rechtlichen Fragen - in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht - müssen auch betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge planen wir mit Ihnen die Gründung von Familiengesellschaften sowie die steuerliche Gestaltung der familienrechtlichen und erbrechtlichen Verträge und Verfügungen.

Wir zeigen Ihnen auf welche gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung und Umwandlung aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht notwendig sind, um langfristig am Markt bestehen zu können.

Die Erstellung von Steuererklärungen ist für die meisten Bürger verpflichtend. Ab einer gewissen Einkommenshöhe bzw. bei bestimmten Einkunftsarten sowie unterschiedlichen Lohnsteuerklassen und Lohnersatzleistungen müssen Sie zum Ende Juli eines jeden Jahres eine Erklärung über Ihre Einkünfte abgeben. Soweit Sie uns damit beauftragen verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember.

Wir sprechen mit Ihnen Ihre Einkünfte durch und beraten Sie, bei der Nutzung von steuerlichen Wahlrechten und Möglichkeiten.

Insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Vielzahl von Wahlrechten zur Optimierung von Steuern.

Die Erstellung basiert meist auf den digitalen Belegen, die sie uns per Mail zusenden können oder in unsere Cloud hochladen. Zur Plausibilisierung können wir auf die Daten, die der Finanzverwaltung digital übermittelt werden, wie z.B. Renten, Lohnsteuerdaten und Vorsorgeaufwendungen mit Ihrer Zustimmung zugreifen.

Die Daten werden hiernach digital im DATEV RZ gesichert, und elektronisch dem Finanzamt übermittelt. Für Mandanten werden die Daten als verschlüsselte PDF Dateien bereitgestellt und bei Bedarf gebunden.

Wir planen mit Ihnen Ihren Jahresabschluss nicht nur kurzfristig, sondern langfristig im Hinblick auf Ihre Bedürfnisse.

Aufbauend auf Ihrer Buchhaltung bereiten wir den Jahresabschluss vor, sprechen mit Ihnen Wahlrechte durch, um den Abschluss sowohl aus steuerlicher Sicht als auch aus Rating-Sicht der Banken zu optimieren. Auf Wunsch erfolgt die Erstellung mit Durchführung weiterer Prüfungen und einer Plausibilitätsbeurteilung.

Die Erstellung eines Abschlusses beinhaltet auch die Anlagenbuchhaltung sowie die notwendigen Steuererklärungen.

Die Erstellung basiert auf den digitalen Buchhaltungsbelegen. Die Daten werden hiernach im DATEV RZ gesichert, elektronisch dem Finanzamt und ggfs. dem Bundesanzeiger übermittelt. Für Mandanten werden die Daten als verschlüsselte PDF Dateien bereitgestellt und bei Bedarf gebunden.

Jahresabschlussprüfungen sollen Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung mit hinreichender Sicherheit feststellen. Mit uns blicken Sie darüber hinaus nach vorne, um Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu erkennen.

Die Haupttätigkeit des Wirtschaftsprüfers ist die Funktion als Jahresabschlussprüfer von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften, die der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung unterliegen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, jedoch trotzdem ihre Abschlüsse auf freiwilliger Basis prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Bilanzen bzw. Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage bei Außenstehenden, z. B. Kreditinstituten, haben.

Wir wenden den risikoorientierte Prüfungsansatz des IDW an, der eine Analyse Ihres Unternehmens auf externe und interne Risiken beinhaltet. Wir betrachten Ihr Unternehmen eingebettet in die Branche, in die Konjunktur, analysieren Ihre Produktpalette, Ihre Kunden, Ihre Lieferanten, Ihre Geschäftsstrategie und erstellen so ein Chancen- und Risikoprofil Ihres Unternehmens. Diese Angaben bilden die Grundlage für ein aktives Risikofrüherkennungssystem, das wir mit Ihnen aufbauen.

Wir führen gesetzliche Sonderprüfungen durch, z.B. bei Sachgründung, Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen. Des Weiteren haben wir uns auf Prüfungen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und dem HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) spezialisiert.

Mit einer integrierten Unternehmensplanung wird die Bank Ihr Rating verbessern und die Konditionen anpassen! Ein gutes Rating bewirkt niedrigere Zinssätze und ist notwendig, um überhaupt noch Kredite zu erhalten.

Wir analysieren Ihr Unternehmen auf Schwachstellen, stellen nach dieser Ist-Analyse gemeinsam mit Ihnen Planwerte auf und vergleichen monatlich die Planwerte mit den Istwerten. Nur die permanenten Soll-Ist Vergleiche und Abweichungsanalysen können im Rahmen eines Controlling-Konzeptes einen unternehmerischen Erfolg gewährleisten.

Hieraus entwickeln wir dann mehrjährige Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen und leiten daraus Kennzahlen zur Ergebnisverbesserung ab. Diese sind ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Unternehmensführung.

Zur Beratung der Nachfolge gehören auch erbschaftsteuerliche und betriebswirtschaftliche Bewertungen.

Als Certified Valuation Analyst (CVA) haben wir uns darauf spezialisiert, Unternehmen zu bewerten.

Der Wert eines Unternehmens hängt im Wesentlichen davon ab, welche Erträge die Unternehmenseigner daraus erzielen kann. Auf Basis dieses Konzeptes können wir Ihr Unternehmen nach den Vorgaben des IDW Standards IDW S1 bewerten.

Vorstellung in der Fachzeitschrift der-betrieb.de [PDF]

Die Finanzbuchhaltung ist mehr als nur eine lästige Pflichterfüllung. Für eine transparente Sicht auf Ihr Unternehmen ist diese unverzichtbar.

Die Erstellung einer Finanzbuchhaltung ist für Kaufleute nach dem HGB Pflicht. Gewerbliche Unternehmen, die nicht nach dem HGB buchführungspflichtig sind, müssen nach § 140 AO ff eine Buchhaltung erstellen, wenn ihr Umsatz € 600.000 pro Jahr bzw. der Gewinn € 60.000 pro Jahr übersteigt. Für kleinere gewerbliche Unternehmen und für Freiberufler ergeben sich Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz und nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.

Neben der gesetzlichen Funktion dient die Buchhaltung intern zur Information über die aktuelle Ertragssituation des Unternehmens. Sie bietet eine Übersicht über die Ertragssituation, Liquidität, offene Forderungen und Verbindlichkeiten. Hierdurch wird der Unternehmer erst in die Lage versetzt, sein Unternehmen führen zu können.

Anhand der Zahlen Ihrer Buchhaltung besprechen wir mit Ihnen die Ergebnisse. Wir geben Ihnen durch Betriebswirtschaftliche Auswertungen und ggfs. Kostenrechnung, die Zahlen, die Sie brauchen, um Ihr Unternehmen zu verstehen und lenken zu können.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen, Ihr internes Rechnungswesen durch Einsatz moderner Buchhaltungssysteme auf den neuesten technologischen Stand zu bringen. Wir wenden dabei vor allem die automatische Kontoverbuchung und das digitale Belegbuchen an.

Mit uns haben Sie Ihre Personalkosten im Überblick. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Erstellung der Lohnabrechnungen, sondern geben Ihnen monatlich den Überblick über Ihre Personalkosten.

Jeder Arbeitgeber hat für seine Mitarbeiter Lohnkonten zu führen, Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger abzugeben und LSt-Meldungen für das Finanzamt zu erstellen. Er muss seine Arbeitnehmer bei den zuständigen Institutionen anmelden, ummelden und abmelden.

Daneben muss der Lohn errechnet und die neuesten Gesetze und Änderungen bei den Sozialversicherungen laufend beachtet werden.

Darüber hinaus können wir weitere Aufgaben der Personalabteilung übernehmen. Wir beraten Sie bei der Erfassung und Einrichtung von Zeiterfassungssystemen und der Überleitung zu Lohndaten.

Wir können mit Ihnen arbeitsteilige Schritte vereinbaren, damit die Erfassung der Lohndaten für Sie schneller und rationeller abläuft.

Monats – und Jahresübersichten zu den Personalkosten verschaffen Ihnen den Überblick über Kostenstrukturen.

Die Cloud-Anwendung DATEV Unternehmen online unterstützt Sie in der Finanzbuchführung und Lohnabrechnung mit einem durchgängig digitalen Prozess.

Sie können Belege und Unterlagen in DATEV Unternehmen online erfassen und uns digital zur Verfügung stellen.

Wir erledigen daraufhin die Finanzbuchführung und Lohnabrechnung mit den gewohnten DATEV-Programmen. Auswertungen für die Finanzbuchführung und die Lohnabrechnung können wir Ihnen dann wieder über DATEV Unternehmen online zur Verfügung stellen.

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Zeitersparnis: Schnelle digitale Prozesse sorgen für reibungslosen Datenaustausch. Ein- und Ausgangsrechnungen in Papierform müssen nicht mehr zwischen Mandant und Kanzlei pendeln.
  • Flexibilität: Sie haben jederzeit Zugriff auf die gespeicherten digitalen Belege und Dokumente und können Art und Umfang der Zusammenarbeit individuell definieren.
  • Transparenz: Mandant und Kanzlei greifen auf denselben Datenbestand in DATEV Unternehmen online zu, der stets aktuell ist.
  • Sicherheit: Belege, Dokumente und Auswertungen tauschen Sie über die zertifizierte DATEV-Cloud aus - geschützt vor fremdem Zugriff.

Wenn Sie schon Mandant sind, können Sie das Programm hier starten: Programm starten
Wenn Sie noch Mandant werden wollen, können Sie sich hier ein Video anschauen: Video anschauen

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